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AGB für Online-Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juni 2009

§1 Geltungsbereich

Wir führen unsere Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingen aus. Entgegenstehende oder anders lautende Geschäftsbedingungen anderer Verbraucher sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir haben diese schriftlich akzeptiert.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt ausreichender und rechtzeitiger Belieferung durch unsere Lieferanten.
  2. Angebote von Bestellern haben wir angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder wenn wir Lieferungen oder Leistungen ausgeführt haben.
  3. Wir behalten uns das Eigentum an allen Angebotsunterlagen vor und weisen darauf hin, dass mit diesen Unterlagen Urheberschutzrechte verbunden sein können, die grundsätzlich bei uns verbleiben. Solche Unterlagen dürfen nur für Zwecke eines Vertrages genutzt werden. Werden die Unterlagen nicht benötigt, weil etwa kein Vertragsschluss zustande kommt oder weil der Zweck der Unterlagen erfüllt ist, sind uns solche Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben. Solche Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen für Verträge bei Nutzung unseres Web-Shops

Für Verträge, die durch Nutzung des von der Fa. optic society Vertriebs GmbH auf der Seite www.optic-society.de eingerichteten Web-Shops zustande kommen, gelten folgende Regelungen für Preis und Zahlungsbedingungen:

  1. Unsere Preise enthalten weder Transport- noch Verpackungskosten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Versandkosten werden separat aufgeführt und in der Bestätigungsnachricht an den Kunden aufgeführt. Wir geben gegenüber Verbrauchern grundsätzlich alle Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an; dies gilt auch für Preisangaben gegenüber Unternehmern, soweit nicht anders ausgewiesen.
  2. Die Zahlung erfolgt entweder gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Der Kunde kann insoweit die Zahlungsart wählen.
  3. Die Aufrechnung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit es um Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis geht.

§ 4 Lieferzeiten; Annahme und Leistungsverzug

  1. Die Liefertermine sind, wenn nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, stets unverbindlich.
  2. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Schadenersatz insbesondere wegen etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
  3. Sollten wir eine Leistungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllen, beträgt die angemessene Nachfrist, die der Kunde uns zu setzen hat, wenigstens vier Wochen. Dies gilt nicht, wenn eine Lieferung zu einem festen Zeitpunkt zugesagt war; in diesem Fall beträgt die Nachfrist wenigstens 14 Tage.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Ist mit dem Kunden Lieferung der Ware abgesprochen, so geht die Gefahr mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Sofern der Kunde es wünscht, versichern wir unsere Ware auf Kosten des Kunden zusätzlich für einen eventuellen Transport.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an unserer Ware behalten wir uns vor, bis unsere Forderung aus dem Vertrag mit dem Kunden vollständig bezahlt ist. Für den Fall des Zahlungsverzuges behalten wir uns vor, unsere Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Wir sind befugt, zurückgenommene Ware zu verwerten; der Verwertungserlös wird auf die Forderung gegenüber dem Kunden angerechnet. Angemessene Verwertungskosten dürfen wir abziehen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu behandeln. Er hat uns zu informieren, wenn Dritte in unser Eigentum zu vollstrecken zu versuchen.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Für diesen Fall tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsendbetrages unserer Forderung (incl. Mehrwertsteuer) gegenüber seinem Käufer ab. Dies gilt auch für den Fall einer eventuellen Ver- oder Bearbeitung der Ware. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zu Einziehung der Forderung berechtigt; wir sind jedoch befugt, die Forderung auch selbst einzuziehen. Wir werden die Forderungen jedoch nicht einziehen und die Abtretung nicht offen legen, solange der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Im Fall des Verzugs des Kunden oder des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden sind wir jedoch ausdrücklich berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen und die Abtretung offen zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf erstes Anfordern Name und Adresse seines Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderung und alle weiteren zur Durchsetzung der Forderung erforderlichen Informationen, offen zu legen.
  4. Wird unsere Ware be- oder verarbeitet so ist der Kunde mit uns einig, dass dies bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts für uns vorgenommen wird. Im Falle der Verarbeitung unserer Ware mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum am Endprodukt im Verhältnis des Werts unserer Ware gemäß Rechnungsendbetrag zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Unser Eigentumsvorbehalt gilt auch für die so entstandene Sache.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Wir haben das Recht, die freizugebende Sicherheit auszuwählen.

§ 7 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung und Verjährung

  1. Ist unser Kunde Unternehmer, kann er Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, wenn er seine Untersuchungsobliegenheiten nach § 377 HGB erfüllt hat.
  2. Bei Dienst- und Werkverträgen beschränken wir die Gewährleistung wie folgt:
    a. Für Dienstleistungen schließen wir die Gewährleistung aus, es sei denn, wir handeln vorsätzlich
    b. bei werkvertraglichen Leistungen beschränken wir die Gewährleistung auf das Recht zur Nacherfüllung. Dies gilt nicht, wenn wir vorsätzlich handeln. Schlagen zwei Nacherfüllungsversuche fehl, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
  3. Bei Kaufverträgen beschränken wir (Vorsatz ausgenommen) unsere Gewährleistungsverpflichtung zunächst auf Nacherfüllungsansprüche. Gelingt uns eine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
  4. Nimmt der Kunde an von uns gelieferter Ware selbst Veränderungen vor, die nach der Gebrauchsanweisung für die Waren nicht ausdrücklich zugelassen sind, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber.
  5. Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind beschränkt auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen. Solche Ansprüche sind bei Verträgen mit Unternehmen beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Bestehen keine anderen Anhaltspunkte dafür, welche Schäden vorhersehbar sind und typischerweise eintreten, so ist das dreifache Wert unserer Leistung (Rechnungsendpreis für das fehlerhafte Produkt oder die fehlerhafte Leistung), wenn wir nicht vorsätzlich gehandelt haben. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht für Fälle des Verbrauchsgüterkaufs.

§ 8 Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Mainz. Alle Verträge richten sich nach deutschem Recht.

Für Verträge mit Unternehmern ist Oppenheim als Erfüllungsort vereinbart.
optic society Vertriebs GmbH und acustic
Friedrich-Ebert-Str. 31
55276 Oppenheim
Telefon: 06133 / 9456-0

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